Bischofswahlen und Bischofsernennungen

in Deutschland sind zur Zeit (Stand September 2004) die Bischofsstühle von

nicht besetzt.

Der bundesweite Arbeitskreis von Wir-sind-Kirche "Neue Strukturen in den Diözesen" stellt auf dieser Seite Informationen zu den Bischofswahlen zusammen. Die Seite wird weiter angereichert. Bitte senden Sie uns Links und Dokumente zu diesem Thema!

Artikel 14 § 1 In der Ernennung der Erzbischöfe und Bischöfe hat der Hl. Stuhl volle Freiheit. Bei Erledigung eines erzbischöflichen oder bischöflichen Sitzes wird das beteiligte Kapitel dem Hl. Stuhle unmittelbar eine Liste von Kandidaten unterbreiten, die für das bischöfliche Amt würdig und für die Leitung der erledigten Diözese geeignet sind; unter diesen wie auch unter den von den bayerischen Bischöfen und Kapiteln je in ihren entsprechenden Triennallisten Bezeichneten behält sich der Hl. Stuhl freie Auswahl vor. Vor der Publikation der Bulle wird dieser in offiziöser Weise mit der Bayerischen Regierung in Verbindung treten, um sich zu versichern, daß gegen den Kandidaten Erinnerungen politischer Natur nicht obwalten.

Der vollständige Fragebogen

Glosse dazu von Norbert Scholl: Der Nuntius und seine inoffiziellen Mitarbeiter (imprimatur 2000)

In den nächsten vier Jahren werden voraussichtlich sechs der sieben bayerischen Bischofsstühle neu zu besetzen sein. Dadurch werden wichtige Weichen für die Zukunft der Kirche in Bayern gestellt.

Mitbestimmung der Gläubigen bei der Bischofswahl
Die Mitgliederversammlung des Landeskomitee der Katholiken in Bayern fordert, dass in Zukunft alle Gläubigen an der Auswahl ihrer Bischöfe beteiligt werden. Denn nach den Aussagen des Neuen Testaments ist allen Gläubigen durch Taufe und Firmung der Geist Gottes geschenkt und alle sind von Jesus Christus zu PriesterInnen, ProphetInnen und HirtInnen erwählt (sog. gemeinsames Priestertum aller Gläubigen, vgl. auch CIC canon 204, § 1). Dementsprechend kommt nach der Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils dem ganzen Volk Gottes Verantwortung für die Gestaltung der Kirche zu. Dies muss auch bei der Auswahl und Bestimmung von Bischöfen spürbar werden. Bisher fehlt in Bayern eine echte Mitbestimmungsmöglichkeit aus den Diözesen und von der Basis.

Unsere Zielvorstellung:
Um eine entscheidende Mitbestimmungsmöglichkeit aller Gläubigen zu erreichen, halten wir es für dringend erforderlich, bestehende Regelungen in diesem Sinne so bald als möglich zu ändern. Ziel soll dabei sein, dass der Bischof von einem Wahlgremium der Diözese, das in einem ausgewogenen Verhältnis aus Priestern und Laien, Frauen und Männern, zusammengesetzt ist, gewählt wird, und diese Wahl der Bestätigung durch den Papst bedarf.

Erste Schritte:

Auch im Rahmen des derzeit gültigen Rechts sind wesentliche Verbesserungen gegenüber der bisherigen Praxis denkbar. Wir schlagen deshalb vor, dass in den bayerischen Diözesen im Falle einer anstehenden Neubesetzung eines Bischofsstuhls das Domkapitel sein Vorschlagsrecht gemeinsam mit den Gläubigen nutzt. Das Domkapitel sollte zu diesem Zweck eine Wahlversammlung zusammenrufen, die sich aus Delegierten der diözesanen Räte zusammensetzt. Die Delegierten sollen im Wesentlichen aus Diözesanrat, Priesterrat und Diözesanpastoralrat stammen. Dabei ist auf eine adäquate Beteiligung von Jugendlichen bzw. JugendvertreterInnen zu achten. Diese Wahlversammlung könnte dann einen Vorschlag geeigneter Kandidaten für das Bischofsamt festlegen, den das Domkapitel - entsprechend den derzeitigen rechtlichen Regelungen - nach Rom weiterleitet, wo dann die endgültige Entscheidung fällt.

Umsetzungsschritte:   

Um diese Anliegen realisieren zu können, werden die Diözesanräte gebeten, sich um die Realisierung der hier beschriebenen kirchenrechtlich möglichen Beteiligungsformen in ihrem (Erz)-Bistum zu bemühen. Das Präsidium des Landeskomitee der Katholiken in Bayern wird gebeten, auf eine den oben genannten Zielvorstellungen entsprechende Regelung hinzuwirken.