Bischofswahlen und
Bischofsernennungen
in Deutschland sind zur
Zeit (Stand September 2004) die Bischofsstühle von
- Augsburg,
- Hildesheim und
- Magdeburg
nicht besetzt.
Der bundesweite
Arbeitskreis von Wir-sind-Kirche "Neue Strukturen in den Diözesen"
stellt auf dieser Seite Informationen zu den Bischofswahlen zusammen.
Die Seite wird weiter angereichert. Bitte senden Sie uns Links und
Dokumente zu diesem Thema!
- Regelung für Bayern: der entscheidende
Artikel aus dem Bayerischen Konkordat:
Artikel 14 § 1 In der
Ernennung der Erzbischöfe und Bischöfe hat der Hl. Stuhl
volle Freiheit. Bei Erledigung eines erzbischöflichen oder
bischöflichen Sitzes wird das beteiligte Kapitel dem Hl. Stuhle
unmittelbar eine Liste von Kandidaten unterbreiten, die für das
bischöfliche Amt würdig und für die Leitung der
erledigten Diözese geeignet sind; unter diesen wie auch unter den
von den bayerischen Bischöfen und Kapiteln je in ihren
entsprechenden Triennallisten Bezeichneten behält sich der Hl.
Stuhl freie Auswahl vor. Vor der Publikation der Bulle wird dieser in
offiziöser Weise mit der Bayerischen Regierung in Verbindung
treten, um sich zu versichern, daß gegen den Kandidaten
Erinnerungen politischer Natur nicht obwalten.
- em. Prof. Dr.
Matthäus Kaiser ging in seinem Vortrag in Mamming am
11.04.2002 auf die durch unsere Aktivitäten entstandene Anfrage
und die Rechtsposition des Nuntius in Bezug auf die Frage, ob das
Domkapitel bei der Erstellung von Listen von Bischofskandidaten von
außen Vorschläge entgegen nehmen darf oder nicht, ein. Er
vertritt unsere Rechtsposition und formuliert:
"Das
Domkapitel ist zwar nicht verpflichtet, in Bezug auf die Aufstellung
der Kandidatenliste jemand zu fragen. Aber es ist ihm auch nicht
verwehrt, dies zu tun. Ebenso kann auch jeder Gläubige dem
Domkapitel ungefragt Kandidatenvorschläge vorlegen. Das Domkapitel
ist nicht verpflichtet, sich solche Kandidatenvorschläge zu eigen
zu machen, aber es ist ihm auch nicht verboten.
Die
Rechtsauffassung des Herrn Nuntius, die sich der
Diözesanadministrator zu eigen gemacht hat, "dass es dem
Domkapitel nicht möglich ist, von außen Vorschläge von
Kandidaten für die Vorschlagsliste zu erbitten oder anzunehmen"
ist daher nicht zutreffend."
Er hat uns
das vollständige Vortragsmanuskript
seines Vortrags in Mamming in elektronischer Form zukommen lassen und
uns die Erlaubnis gegeben, dieses auf unseren Seiten zu
veröffentlichen.
- "Wie
wird man Bischof von Passau?" Link zum Text eines Vortrags von Rede
von Prof. Dr.Thomas
Frenz, Passau, aus dem Jahr 2000. Darin werden 6 historische Phasen
in der Geschichte dargestellt, die jeweils andere Verfahren zur
Bischofsauswahl identifiziert. Der Vortrag endet mit folgendem
Schlusswort:
"Ich habe eingangs gesagt,
auf die 6 Phasen der Bischofseinsetzung werde möglicherweise noch
zu unseren Lebzeiten eine 7. Phase mit anderen Regularien folgen. Die
Nachzeichnungen des historischen Verlaufs hat ergeben, daß es
nicht seelsorgliche Motive waren, die zur päpstlichen
Bischofsernennung geführt haben, sondern finanzielle. Man sieht
dies am Wiener Konkordat; man könnte es noch deutlicher zeigen
für die Verhältnisse in Frankreich. Das gegenwärtige
Verfahren ist ganz darauf abgestellt, daß die beteiligten
Parteien, also Domkapitel, Landesepiskopat und Vatikan, es behutsam
handhaben; uns allen ist zumindest ein Fall in Erinnerung, in dem dies
nicht geschah. Man sollte deshalb, meine ich, darüber nachdenken,
ob man nicht zu dem Verfahren zurückkehrt, das immerhin 1200 Jahre
lang das gültige war, nämlich die Wahl durch Klerus und Volk."
- Liste
der Bistümer, Bischöfe, Vakanzen und Internetadressen in
Deutschland - zusammengestellt von Wir-sind-Kirche
- Presseerklärung
19/2001 vom 2.8.2001 von Wir-sind-Kirche Deutschland (Mitglied des
Bundesteams Sigrid Grabmeier) zum Thema "Wir
sind Kirche fordert mehr Mitwirkung der Ortskirchen bei
Bischofsernennungen".
- Das Kirchenrecht zu
Bischofsernennungen/wahlen: CIC 377:
- §1: Der
Papst ernennt die Bischöfe frei oder bestätigt die
rechtmäßig Gewählten.
- §2: Wenigstens
alle drei Jahre haben die Bischöfe einer Kirchenprovinz oder, wo
die Umstände dies anraten, die Bischofskonferenzen nach
gemeinsamer Beratung und geheim eine Liste von Priestern, auch von
Mitgliedern der Institute des geweihten Lebens, die für das
Bischofsamt besonders geeignet sind, zu erstellen und sie dem
Apostolischen Stuhl zu übersenden; dabei bleibt es das Recht jedes
einzelnen Bischofs, hiervon unabhängig dem Apostolischen Stuhl
Namen von Priestern mitzuteilen, die er für den bischöflichen
Dienst für würdig und geeignet hält.
- §3 Wenn
nichts anderes rechtmäßig bestimmt ist, hat der Gesandte des
Papstes, wann immer ein Diözesanbischof oder ein Bischofskoadjutor
zu ernennen ist, in bezug auf den dem Apostolischen Stuhl vorzulegenden
sogenannten Dreiervorschlag je einzeln zu ermitteln und dem
Apostolischen Stuhl selbst zusammen mit seinem Votum mitzuteilen, was
der Metropolit und die Suffraganbischöfe der Provinz, zu der die
zu besetzende Diözese gehört bzw. mit der sie
zusammengeschlossen ist, und der Vorsitzende der Bischofskonferenz
vorschlagen; darüber hinaus soll der päpstliche Gesandte
einige aus dem Konsultorenkollegium und dem Kathedralkapitel
anhören, und, wenn er es für angebracht hält, soll er
auch die Ansicht anderer aus dem Welt- und Ordensklerus sowie von
Laien, die sich durch Lebensweisheit auszeichnen, einzeln und geheim
erfragen. (siehe Fragebogen
des Nuntius).
- §4 Wenn
nichts anderes rechtmäßig vorgesehen ist, hat ein
Diözesanbischof, der es für angebracht hält, daß
seiner Diözese ein Auxiliarbischof gegeben wird, dem Apostolischen
Stuhl eine Liste von wenigstens drei für dieses Amt besonders
geeigneten Priestern vorzulegen.
- §5 In Zukunft
werden weltlichen Autoritäten keine Rechte und Privilegien in
bezug auf Wahl, Nomination, Präsentation oder Designation von
Bischöfen eingeräumt.
- Der Fragebogen
des Nuntius.
Gemäß CIC 377 §3 befrägt der Nuntius
Personen, die einen Bischofskandidaten kennen. Der - streng
vertrauliche - Fragebogen wurde anlässlich der Befragung zu einem
Kandidaten für das Amt eines Weihbischofs in der Erzdiözese
Freiburg im Jahr 1999 der Kirchenvolksbewegung Wir-sind-Kirche
zugespielt. Nachfragen bei anderen Befragten lassen die
Authentizität dieses Fragebogens stark vermuten. Machen Sie sich
ein Bild von den Punkten auf die es neben anderen - durchaus
nachvollziehbaren Punkten - dem Nuntius und damit dem Vatikan auch
ankommt, z.B.
- eventueller
Anzeichen von Erbkrankheiten
- Überzeugte
und treue Anhänglichkeit an die Lehre und das Lehramt der Kirche,
insbesondere Einstellung des Kandidaten zu den Dokumenten des Heiligen
Stuhls über das Priesteramt, die Priesterweihe von Frauen, die Ehe
und Familie, die Sexualethik (insbesondere die Weitergabe des Lebens
gemäß der Lehre der Enzyklika „Humanae Vitae" und des
Apostolischen Schreibens „Familiaris Consortio") und die soziale
Gerechtigkeit. Treue zu wahren kirchlichen Überlieferungen und
Engagement für die von II. Vatikanischen Konzil und von den
darauffolgenden päpstlichen Unterweisungen eingeleitete echte
Erneuerung.
- Treue und Gehorsam
gegenüber dem Heiligen Vater, dem Apostolischen Stuhl, der
Hierarchie, Achtung und Annahme des priesterlichen Zölibats, wie
er vom kirchlichen Lehramt vorgestellt wird; Beachtung und Befolgung
der allgemeinen und besonderen Normen betreffend den Vollzug des
Gottesdienstes sowie hinsichtlich der geistlichen Kleidung.
- tägliche
Feier der Eucharistie und des Stundengebetes;marianische
Frömmigkeit
Der vollständige Fragebogen
Glosse dazu von
Norbert Scholl: Der
Nuntius und seine inoffiziellen Mitarbeiter (imprimatur 2000)
- 10.11.2001 fordert
das Landeskomitee der Katholiken
in Bayern einstimmig die Mitwirkung aller Gläubigen bei
Bischofswahlen und folgt damit einem Antrag der KLJB. Die
Erklärung haben wir direkt eingefügt
- Das von der
Katholischen Landjugend Bayern KLJB aufgestellte Anforderungsprofil an
einen Bischof (demnächst hier).
- Anforderungen an den
Bischof: Papier des Wir-sind-Kirche-Arbeitskreises Theologie
(demnächst hier).
- "Wir-sind-Kirche”-Rottenburg-Stuttgart
formulierte 1999 konkrete Vorstellungen, durch welche Qualitäten
der neue Diözesanbischof gekennzeichnet sein sollte
(demnächst hier).
- Zusammenstellung der
verschiedenen Wahlmodus in den deutschen Bistümern
gemäße der verschiedenen gültigen Konkordate.
- Die
Ständekonferenz im Bistum Basel: Mitwirkung der politischen
Vertreter der schweizer Kantone im Gebiet des Bistums Bases bei der
Bischofswahl durch das Domkapitel (Doktorarbeit Bernhard Ehrenzeller) -
die unserer Meinung nach weltweit weitestgehende Wahl eines Bischofs
durch die Ortskirche. Rom kann nur bestätigen. Ein Modell für
die Mitwirkung des Kirchenvolks?
- Interessante Aspekte
aus der Geschichte
der Bischofswahl im Bistum Sitten (Sion) in der Schweiz. Jahrhundertelang
haben dort die Volksvertreter den Bischof gewählt, das wurde zwar
nie von Rom anerkannt, aber die so gewählten Bischöfe wurde
dennoch von Rom bestätigt. Ein Modell für die Zukunft?
- Matthäus
Kaiser: "Die Bestellung der Bischöfe in Geschichte und Gegenwart.
Wahl oder Ernennung?" pp. 47-71. In: R. Puza und A.P. Kustermann
(Hrsg.), Eine Kirche - ein Recht. Stuttgart 1990. Akademie der
Diözese Rottenburg-Stuttgart. ISBN 3-926297-29-8. - Ein
interessanter historischer Abriss zur Geschichte der Bischofswahlen und
-ernennungen mit differentierer Herausarbeitung der durch die
verschiedenen Konkordate bestimmten Rechtssituationen in den deutschen
Bistümern.
- Matthäus
Kaiser: "Dem Bischofsamt angemessen - Kritik der gegenwärtigen und
Option für eine angemessene Bestellungspraxis" pp. 73-100.
In: R. Puza und A.P. Kustermann (Hrsg.), Eine Kirche - ein Recht.
Stuttgart 1990. Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart. ISBN
3-926297-29-8: Der Autor entwirft einen konkreten Vorschlag unter
Einbeziehung des Kirchenvolks und fordert zur entsprechenden
Änderung des Kirchenrechts bzw. der Konkordate auf.
- Vortragsmanuskript
(Word-Dokument) von em. Prof. Dr. Matthäus Kaiser eines
Vortrags am 11.4.2002 in Mamming zum Thema "Wie werden
Bischofsstühle besetzt?".
- Österreichische
Ideen und Vorstöße zur Bischofswahl (WsK, Bischof i.R. R.
Stecher, Bischof Kothgassner).
- Erklärung des Landeskomitees der Katholiken in
Bayern: „Wählt Kirche !“ - Bischöfe des Volkes Gottes.
- In den
nächsten vier Jahren werden voraussichtlich sechs der sieben
bayerischen Bischofsstühle neu zu besetzen sein. Dadurch werden
wichtige Weichen für die Zukunft der Kirche in Bayern gestellt.
-
- Mitbestimmung der Gläubigen bei
der Bischofswahl
-
- Die
Mitgliederversammlung des Landeskomitee der Katholiken in Bayern
fordert, dass in Zukunft alle Gläubigen an der Auswahl ihrer
Bischöfe beteiligt werden. Denn nach den Aussagen des Neuen
Testaments ist allen Gläubigen durch Taufe und Firmung der Geist
Gottes geschenkt und alle sind von Jesus Christus zu PriesterInnen,
ProphetInnen und HirtInnen erwählt (sog. gemeinsames Priestertum
aller Gläubigen, vgl. auch CIC canon 204, §
1). Dementsprechend kommt nach der Lehre des Zweiten Vatikanischen
Konzils dem ganzen Volk Gottes Verantwortung für die Gestaltung
der Kirche zu. Dies muss auch bei der Auswahl und Bestimmung von
Bischöfen spürbar werden. Bisher fehlt in Bayern eine echte
Mitbestimmungsmöglichkeit aus den Diözesen und von der Basis.
-
- Unsere
Zielvorstellung:
-
- Um
eine entscheidende Mitbestimmungsmöglichkeit aller Gläubigen
zu erreichen, halten wir es für dringend erforderlich, bestehende
Regelungen in diesem Sinne so bald als möglich zu ändern.
Ziel soll dabei sein, dass der Bischof von einem Wahlgremium der
Diözese, das in einem ausgewogenen Verhältnis aus Priestern
und Laien, Frauen und Männern, zusammengesetzt ist, gewählt
wird, und diese Wahl der Bestätigung durch den Papst bedarf.
-
- Erste Schritte:
-
- Auch im Rahmen
des derzeit gültigen Rechts sind wesentliche Verbesserungen
gegenüber der bisherigen Praxis denkbar. Wir schlagen deshalb vor,
dass in den bayerischen Diözesen im Falle einer anstehenden
Neubesetzung eines Bischofsstuhls das Domkapitel sein Vorschlagsrecht
gemeinsam mit den Gläubigen nutzt. Das Domkapitel sollte zu diesem
Zweck eine Wahlversammlung zusammenrufen, die sich aus Delegierten der
diözesanen Räte zusammensetzt. Die Delegierten sollen im
Wesentlichen aus Diözesanrat, Priesterrat und
Diözesanpastoralrat stammen. Dabei ist auf eine adäquate
Beteiligung von Jugendlichen bzw. JugendvertreterInnen zu achten. Diese
Wahlversammlung könnte dann einen Vorschlag geeigneter Kandidaten
für das Bischofsamt festlegen, den das Domkapitel - entsprechend
den derzeitigen rechtlichen Regelungen - nach Rom weiterleitet, wo dann
die endgültige Entscheidung fällt.
-
- Umsetzungsschritte:
-
- Um diese
Anliegen realisieren zu können, werden die Diözesanräte
gebeten, sich um die Realisierung der hier beschriebenen
kirchenrechtlich möglichen Beteiligungsformen in ihrem
(Erz)-Bistum zu bemühen. Das Präsidium des Landeskomitee der
Katholiken in Bayern wird gebeten, auf eine den oben genannten
Zielvorstellungen entsprechende Regelung hinzuwirken.